Elektronische Honorarnotenübermittlung ab 1.7.2024 – für Wahlärzt:innen

Ab dem 1. Juli 2024 müssen freiberuflich tätige Ärzt:innen und ärztliche Gruppenpraxen in Österreich, die Kostenerstattungen, Kostenersätze oder Kostenzuschüsse für ihre Leistungen erhalten möchten, die nachweislich von den Patient:innen bezahlten Honorarnoten in elektronischer Form an den Krankenversicherungsträger übermitteln. Dies erfolgt jedoch nur nach Zustimmung der Patient:innen (DSGVO). Was benötigen Sie? – Unsere IT-Firma berät Sie […]