Ab dem 1. Juli 2024 müssen freiberuflich tätige Ärzt:innen und ärztliche Gruppenpraxen in Österreich, die Kostenerstattungen, Kostenersätze oder Kostenzuschüsse für ihre Leistungen erhalten möchten, die nachweislich von den Patient:innen bezahlten Honorarnoten in elektronischer Form an den Krankenversicherungsträger übermitteln. Dies erfolgt jedoch nur nach Zustimmung der Patient:innen (DSGVO).
Was benötigen Sie? – Unsere IT-Firma berät Sie gerne:
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser neuen Vorgaben und bieten umfassende Beratung und technische Lösungen. Dabei stehen Ihnen zwei bewährte Übertragungssysteme zur Verfügung:
- WAHonline:
- Ein etabliertes System zur elektronischen Übermittlung von Honorarnoten.
- Funktioniert in Kombination mit ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern), was die Integration und Datensicherheit gewährleistet.
- Kein e-Card-Anschluss erforderlich, was die Nutzung vereinfacht und flexibler macht.
- Befundübermittlungssysteme:
- Aktuell bekannte Systeme: DaMe (Daten Management), HCS GnV (Gesundheitsnetz Versorgung).
- Diese Systeme ermöglichen eine nahtlose Integration und effiziente Datenübertragung.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Beratung und Analyse: Wir evaluieren Ihre individuellen Anforderungen und empfehlen die besten Lösungen für Ihre Praxis.
- Implementierung: Wir sorgen für eine reibungslose Integration der gewählten Übertragungssysteme in Ihre bestehende Infrastruktur.
- Schulung: Wir bieten Schulungen für Ihr Team, um den Umgang mit den neuen Systemen zu erleichtern und zu optimieren.
- Support: Unser Support-Team steht Ihnen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Praxis optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und den Übergang so effizient wie möglich zu gestalten. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserer Expertise zur Seite zu stehen!