Ab dem 1. Juli 2024 müssen freiberuflich tätige Ärzt:innen und ärztliche Gruppenpraxen in Österreich, die Kostenerstattungen, Kostenersätze oder Kostenzuschüsse für ihre Leistungen erhalten möchten, die nachweislich von den Patient:innen bezahlten Honorarnoten in elektronischer Form an den Krankenversicherungsträger übermitteln. Dies erfolgt jedoch nur nach Zustimmung der Patient:innen (DSGVO).

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Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser neuen Vorgaben und bieten umfassende Beratung und technische Lösungen. Dabei stehen Ihnen zwei bewährte Übertragungssysteme zur Verfügung:

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  1. Befundübermittlungssysteme:

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