Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

für die Erbringung von IT-Dienstleistungen

Firma: Quansatech GmbH, Steyrtalstraße 88, A-4523 Neuzeug ( Nachfolgend "QT" genannt )

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für die Erbringung von IT-Dienstleistungen

 

der Firma

Quansatech GmbH

Steyrtalstrasse 88

A-4523 Neuzeug

 

Nachfolgend „QT“ genannt

Stand: 01.07.2022

 

 

  1. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und QT anwendbar. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird jedem Kunden vor Erteilung seines Erstauftrages in schriftlicher Form mitgeteilt und ist danach auf der Homepage der QT jederzeit einsehbar. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der momentan geltenden Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

  1. Angebote

Angebote von QT sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit des Angebots aus dem Angebot hervorgeht. Erst mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung des Kunden durch QT kommt es zum Vertragsabschluss.

 

  1. Lieferung und Lieferverzug

Die Auslieferung von Software, Hardware und Dienstleistungen erfolgt zu einem gemeinsam vereinbarten Liefertermin bzw. Lieferzeitraum. In der Regel wird für jedes Kundenprojekt ein Projektplan ausgearbeitet, welcher unter anderem die Lieferungen der einzelnen Projektkomponenten definiert. Ein fixer Liefertermin mit der Vermutung auf Lieferverzicht seitens des Kunden bei Nichteinhaltung liegt in jedem Fall nur dann vor, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart und gegenseitig unterzeichnet wurde. Anderenfalls setzt der Kunde QT erst durch Mahnung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist zur Lieferung in Verzug.

 

  1. Gefahrübergang / Transport

Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der QT verlassen hat.

Eine Transportversicherung wird die QT nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Vertragspartners abschließen.

 

  1. Annahme, Annahmeverzug und Abnahme

Der Kunde gerät in Annahmeverzug, wenn er die gelieferten Produkte oder Leistungen ungerechtfertigter Weise nicht entgegennimmt oder es unterlässt, notwendige Vorkehrungen für die Annahme zu treffen wie beispielsweise die Bereitstellung der notwendigen Hardware, des notwendigen Personals oder dergleichen.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte (Software und Hardware) sofort nach deren Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen vom Kunden gegenüber QT unverzüglich schriftlich, versteckte Mängel sofort nach deren Erkennen schriftlich gerügt werden.

Bei werkvertraglichen Leistungen wird seitens des Vertragspartners die Abnahme durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls erklärt.
Die Werkleistung gilt aber in folgenden Fällen auch ohne schriftliche Annahmeerklärung als abgenommen:

1.Wenn der Vertragspartner/Kunde das Produkt nach Erbringung der Werkleistung in Gebrauch genommen hat und seither 4 Wochen verstrichen sind; in diesem Fall ist keine gesonderte schriftliche Abnahmeerklärung erforderlich und die Werkleistung gilt als angenommen.

  1. Wenn der Vertragspartner/Kunde trotz Setzung einer 14-tägigen Frist zur Abgabe der Erklärung über die Abnahme keine schriftliche Abnahmeerklärung abgibt, gilt die Werkleistung und das Produkt nach Ablauf der Frist ebenfalls als abgenommen

ohne dass es hierfür einer gesonderten schriftlichen Annahmeerklärung bedarf

 

  1. Leistungserbringung

Support- und Wartungsleistungen werden grundsätzlich über Fernwartung in den Räumlichkeiten von QT erbracht. Die Kommunikationskosten trägt jede Partei selbst. Alle anderen Leistungen und Lieferungen werden am vertraglich vereinbarten Ort erbracht.

QT nutzt für den Support die Fernwartungssoftware „TeamViewer“. Deren Nutzung ist in allen Vertragsleistungen mit enthalten. Der Kunde hat alle notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung von TeamViewer zu schaffen. Sollte er die Nutzung einer anderen Fernwartungssoftware wünschen, so hat er die einmaligen Kosten zur Einrichtung der Software bei QT und ggf. Kosten des Betriebs der Software bei QT zu tragen. In Ausnahmefällen ist QT berechtigt eine alternative Software einzusetzen. Sollte der Support per Fernwartung beim Kunden nicht möglich sein, hat der Kunde die Reisekosten und die Leistungen von QT nach den jeweils geltenden Preisen gemäß Preisliste zu entgelten.

QT ist berechtigt, sich bei der Erfüllung von Vertragspflichten gegenüber dem Kunden auch Dritter (und zwar sowohl natürlicher als auch juristischer Personen) zu bedienen.

 

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht, nicht richtig, nur teilweise oder verspätet oder befindet er sich in Annahme- bzw. Gläubigerverzug, so hat QT das Wahlrecht, nach erfolgloser Ansetzung einer dreitätigen Nachfrist vom Vertrag gegen vollständige Schadloshaltung zurückzutreten oder die vereinbarten Leistungen dennoch zu erbringen und die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstanden Aufwendungen zu den vereinbarten oder marktüblichen Ansätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet alle zur Leistungserbringung notwendigen Parameter (Zugangsdaten, Schlüssel zu Serverschrank, etc.) QT zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerung oder unmöglich werden der Leistungserbringung durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers haftet QT nicht.

 

  1. Datensicherung/Datenverlust

Der Kunde trägt für die hinreichende Datensicherung seiner Daten selbst Sorge. Natürlich kann sich der Kunde die dafür nötigen Dienste von QT erbringen lassen. Diese Dienste sind vom Kunden selbsttätig zu beauftragen und werden dem Kunden in diesem Fall in Rechnung gestellt. Wenn QT die Kontrolle der Datensicherung vornimmt, erfolgt das über den Einsatz einer dafür geeigneten Software, die dem Kunden auf Nachfrage bekanntgegeben wird.

Eine Haftung für etwaigen Datenverlust ist ausgeschlossen. Einzige Ausnahmen stellen nachweislich grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von und/oder nachgewiesener Vorsatz durch QT dar.

Explizit wird auch die Haftung für Datenverlust durch Viren oder Hackerangriffe sowie deren Folgeschäden ausgeschlossen.

In jedem Fall wird die Haftung bei Datenverlust maximal auf den Aufwand beschränkt, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf der Anlage des Vertragspartners wiederherzustellen.

Ferner haftet QT nicht für Schäden höherer Gewalt („vis maior“).

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Alle Produkte (Software, Hardware etc.) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der QT. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist QT unter Einhaltung des Rechtsweges berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Die Rücknahme gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

  1. Preise

Software, Hardware, Dienstleistungen (für Beratung, Installation und Konfiguration, Schulungen und Einführungen, Programmierungen etc.) und sonstige Leistungen (Reisekosten etc.) werden gemäß dem vom Kunden erteilten Auftrag berechnet. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Transportkosten, sofern diese nicht separat im Auftrag ausgewiesen sind. QT hat das Recht, mit Beginn eines neuen Kalenderjahres die Preise für Update-, Betreuungs- und Hotline-Verträge neuen Kostenfaktoren anzupassen.

 

  1. Rechnungsstellung

Bei Neuprojekten werden 50% der Auftragssumme nach Erteilung des Auftrages in Rechnung gestellt. Die restlichen 50% der Auftragssumme werden nach Lieferung in Rechnung gestellt. Bei Nachbestellungen für bestehende Systeme werden 100% der Auftragssumme nach Lieferung des Auftrages fakturiert.

Dienstleistungen und Reisekosten werden unmittelbar nach deren Erbringung in der Regel auf der Basis von Leistungsnachweisen bzw. Leistungsscheinen fakturiert.

Will der Kunde das Projekt über Leasing finanzieren, so hat er dies QT spätestens bei Auftragserteilung mitzuteilen. Wünscht der Kunde nach Auftragsbestätigung einen Wechsel der Finanzierungsform, so schuldet er QT eine Aufwandsentschädigung von pauschal 100 Euro. Weiter verpflichtet sich der Kunde im Falle von Leasing, das Leasing-Abnahmeprotokoll zu Händen des Projektleiters von QT sofort nach Erstinstallation der Software zu unterzeichnen.

 

  1. Zahlungen

Der Kunde hat die Rechnungen von QT umgehend bei Erhalt auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und sofort rein netto in der Fakturawährung auf ein von QT in der Rechnung genanntes Bankkonto zu überweisen. Der einseitige Abzug von Skonti oder andere Abzüge wie Bankspesen etc. sind nicht zulässig und werden unter Verrechnung der gesetzlichen Zinsen und Mahnkosten nachbelastet. Der Kunde kann QT auch widerruflich ermächtigen, fällige Gebühren im Lastschriftverfahren einzuziehen.

Die tatsächliche Nichtausübung einer von QT vertragsgemäß angebotenen Leistung, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Kunden nicht, die Gebühren oder Teile davon nicht fristgemäß zu begleichen oder zurück zu verlangen.

Alle Zahlungen sind vom Kunden auch zu leisten, wenn von ihm in Bezug auf von QT erbrachte Leistungen oder gelieferten Produkten noch Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Meinungsverschiedenheiten berechtigen den Kunden weder Zahlungen aufzuschieben, noch Zahlungsbedingungen einseitig zu ändern. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von QT nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen der QT aufzurechnen; der Kunde ist daher jedenfalls verpflichtet, die Ansprüche von QT zu begleichen, auch wenn er seinerseits Ansprüche geltend macht.

 

  1. Zahlungsverzug

Der Kunde wird von QT durch die Zustellung einer schriftlichen Mahnung per Post, per Telefax oder per E-Mail in Zahlungsverzug gesetzt. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, so schuldet er Verzugszinsen von 10% p.a. Begleicht der Kunde seine fälligen Forderungen auch nach schriftlicher Mahnung nicht, so ist QT berechtigt, fällige Leistungen ohne weitere Mitteilung bis zur erfolgten Zahlung auszusetzen und neue Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung an den Kunden zu erbringen. QT hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurück zu treten bzw. das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos aufzukündigen.

 

  1. Gewährleistungen

QT bietet Gewähr dafür, dass die Produkte frei von Fabrikations-, Material- und Werkmängeln sind; die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Lieferdatum bzw. Abnahme der Werkleistung.

Im kaufmännischen Rechtsverkehr bzw. gegenüber Unternehmern/Unternehmen ist jedwede Mängelhaftung/Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen.

Werden die Anweisungen der QT bezüglich Lagerung, Aufstellung und Umgang mit der Ware vom Kunden nicht befolgt, Änderungen an den Produkten oder Präsentationsmaterialien vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Der Kunde ist verpflichtet die Ware bzw. die erbrachte Leistung sofort vollständig zu prüfen und allfällige Mängel oder Transportschäden der QT unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Empfang der Ware oder Erbringung der Leistung schriftlich mitzuteilen. Werden allfällige Mängel oder Transportschäden der QT nicht unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen schriftlich mitgeteilt, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, Mängelbehebung oder Schadenersatz.

Im Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, dass die Produkte mit einem Mangel behaftet sind, ist der Kunde verpflichtet die Ware an QT zu übersenden, wobei QT ausschließlich die Kosten für eine Standardpostsendung übernimmt. Sollte der Kunde eine teurere Versandart als den Standardpostversand wählen, hat der Kunde für die Kosten zur Gänze selbst aufzukommen. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, der QT wegen desselben Mangels zumindest zweimal die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen.

Ist sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für QT mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.

Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Vertragstauglichkeit ist der Rücktritt/die Wandlung jedenfalls ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegenüber der QT stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte bzw. Leistungen und schließen sonstige Mängelhaftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Die Haftungshöhe für Gewährleistungsansprüche gegenüber QT ist in jedem Fall auf die Nettokaufsumme des speziellen Vertragsgegenstandes – sei dies ein Hardware-Element oder eine Leistungseinheit an Werkleistung – beschränkt.

 

  1. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus poQTiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die QT als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vertragswesentlicher Kardinalpflichten vorliegt.

Jede Haftung ist – soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, die Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten oder die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit vorliegt – auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden maximal auf den halben Auftragswert beschränkt.

Ein gesetzlich bestimmtes Rücktrittsrecht des Auftraggebers bei schuldhafter, nicht auf einem Mangel des Werks beruhender Pflichtverletzung bleibt hier- von unberührt.

Alle Vorschläge, Beratungen und Auskünfte werden nach bestem Wissen und ohne Haftung erteilt. Sofern nicht nach diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen, ist eine darüber hinausgehende Haftung ausgeschlossen; insbesondere haftet die QT nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, den Verlust aufgezeichneter Daten, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Ansprüche Dritter.

Die weiteren Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen bzw. aufgrund der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten oder Leben, Körper, Gesundheit herrühren.

 

  1. Software, Literatur

Bei Lieferung von Hardware, Software und/oder Literatur und für Software-Lizenz- und Updateverträge gelten über die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus auch die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bestimmungen des jeweiligen Herstellers, insbesondere die AGB’s des jeweiligen Herstellers, welche der Kunde auf der Homepage des jeweiligen Herstellers findet.

Mit der Entgegennahme der diesbezüglichen Waren wird die Geltung der lizenzrechtlichen Bestimmun- gen und AGB’s des Herstellers vom Kunden auch für das Vertragsverhältnis zwischen QT und den Kunden ausdrücklich anerkannt.

Die vertragsgegenständliche Hard- und Software sowie Literatur darf insbesondere nur im Rahmen der lizenzrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Herstellers an Dritte weiterverkauft werden.

 

  1. Fremdprodukte (Hard- und Software)

Kauft oder mietet der Kunde Fremdprodukte (Hardware oder Software), welche nicht von QT hergestellt, sondern ihrerseits nur für den Handel eingekauft wurden, so richtet sich die Gewährleistung für diese Produkte nach den Haftungsbestimmungen des Herstellers. Darüber hinaus gelten die jeweils

geltenden lizenzrechtlichen Bestimmungen und AGB’s des jeweiligen Herstellers. Der Name des Herstellers sowie die Homepage des Herstellers, auf welcher die jeweils geltenden lizenzrechtlichen Bestimmungen bzw. AGB’s des Herstellers zu finden sind, werden im Vertrag zwischen QT und dem Kunden angeführt und dadurch Gegenstand der Vereinbarung zwischen QT und dem Kunden. Bei Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB’s und den lizenzrechtlichen Bestimmungen des Herstellers einverstanden.

 

  1. Geheimhaltung/Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der QT im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung dazu, dass die der QT von ihm überlassenen vertraulichen, insbesondere auch personenbezogene Daten elektronisch für die Auftragsabwicklung verwendet, gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit zulässig. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Eine Übermittlung, Veränderung, Sperrung, Löschung dieser Daten erfordert die Schriftform.

Die QT ist berechtigt, Daten des Vertragspartners, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben und die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient.

Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von QT beachtet.

 

  1. Änderungen der AGB

QT behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuellste Fassung wird von QT zur Kenntnisnahme auf der Homepage zum Download angeboten. Sie gelten vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation der neusten Fassung schriftlich Widerspruch erhebt.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/der AGB‘s ungültig sein oder werden, so sind sie durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, deren Zweck dem ursprünglich verfolgten Zweck am nächsten kommt.